Zinsberechnung für UnterhaltsrückständeIn der 26. Sitzung des LAK im Oktober 2009 war es wieder mal ein Thema: Einige Jugendämter beschäftigen sich mit der Möglichkeit der Berechnung und Geltendmachung von Zinsen für Unterhaltsrückstände im Sachgebiet BPV und UVG. In PROSOZ 14plus steht bislang mangels konkreter Definitionen von Kundenseite, wie Zinsen auf offene Forderungen zu berechnen sind, noch keine entsprechende Funktionalität zur Verfügung. Herr Mews vom Landkreis Bergstraße hat freundlicherweise ein einfaches Excel-Formular zur Verfügung gestellt, mit dem Zinsen berechnet werden können. Klicken Sie vorstehenden Hyperlink mit der rechten Maustaste an und wählen "Ziel speichern unter". Bitte beachten Sie den Hinweis:
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